Herowitsch Bestattung
Kontaktinformationen
Gartengasse 30
7201 Neudörfl AT
Bildergalerie
Öffnungszeiten
Tag | Zeit | Hinweis |
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Montag | 00:00-24:00 | |
Dienstag | 00:00-24:00 | |
Mittwoch | 00:00-24:00 | |
Donnerstag | 00:00-24:00 | |
Freitag | 00:00-24:00 | |
Samstag | 00:00-24:00 | |
Sonntag | 00:00-24:00 | |
Feiertags | geschlossen |
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Ihr Besttatter im Burgenland Bezirk Mattersburg
Die Bewältigung eines Todesfalls gehört zu den traurigen, aber unausweichlichen Ereignissen in unserem Leben. Als besonders wichtiger Schritt des Abschiednehmens zählt das Begräbnis. Hierbei hilft Ihnen Ihr Bestatter für die burgenländischen Gemeinden Neudörfl, Loipersbach, Schattendorf und Antau und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in Ruhe von Ihrem Angehörigen zu verabschieden.
Der Todesfall ist eingetreten - was nun?
Wichtig ist, den Todesfall von einem Arzt feststellen zu lassen. Im Anschluss kontaktieren Sie uns und wir nehmen Ihnen alle weiteren Schritte ab - kümmern uns um die weitere Organisation. Wir melden dem zuständigen Standesamt den Sterbefall, benötigen dazu nur mehr einige Dokumente (Näheres siehe unten).
Ihr Bestattungsunternehmen erledigt für Sie:
Art der Bestattung: Erd- bzw. Feuerbestattung
Alle Behördenwege, Verständigung des Totenbeschau-Arztes
Verständigung des Pfarramtes und der Sänger bzw. des Trauerredners
Gestaltung des Begräbnisses
Grabarbeiten - Deckel entfernen und wieder zurück legen
Öffentlicher Aushang der Parten in der jeweiligen Gemeinde (Gasthäuser, Kaufhäuser, Schautafeln, etc.)
Überführung ins In- und Ausland
Direktverrechnung mit Versicherung (Wiener Verein, ERGO etc.)
Nach dem Begräbnis - Bestattung Herowitsch in Neudörfl, Loipersbach, Schattendorf und Antau hilft Ihnen!
Begräbniskosten:
Diese variieren je nach Art und Durchführung des Begräbnisses. Gerne erstellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag.
Was haben Sie nach dem Begräbnis noch zu erledigen?
Der Arbeitgeber bzw. bei einerPension aus dem Ausland die zuständige Pensionsversicherung sind zu verständigen. Bei einer Pension in Österreich wird die zuständige Pensionsversicherung vom Standesamt, das die Sterbeurkunde austellt, direkt verständigt. Binnen sechs Monaten muss weiters der Antrag auf Witwer- bzw. Witwen- und Waisenpension beim Pensionsversicherungsträger eingebracht werden, damit die Pension mit Sterbetagfällig wird. Bei einer Antragsstellung nach 6 Monaten gebührt die Pension erst ab dem Tag der Antragstellung.
Eventuell ist auch die Bank des Verstorbenen zu verständigen, um das Konto inaktiv zu schalten.
Bei Vorliegen von Versicherungen sind folgende Dokumente zu übermitteln:
Sterbeurkunde
Versicherungspolizze
Bestätigung über die letzte Prämieneinzahlung
Lichtbildausweis des Antragstellers
Weiters sind nach dem Begräbnis zu verständigen:
Hausverwaltung
Post, Telekom, Mobilfunkbetreiber und GIS-Gebühren
Energieversorger
Kirchenbeitragsstelle
Kündigung von Mitgliedschaften wie Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften etc.
Kündigung von Abonnements und offenen Verträgen
Abmelden von KFZ-Zulassung, Waffenschein
Gerne stellen wir Ihnen ein Informationsblatt zur Verfügung, auf dem alle anfallenden Schritte nach dem Begräbnis angeführt sind.
Erbe - Das Verlassenschaftsverfahren:
Wird von der zuständigen Gemeinde automatisch eingeleitet. Folgende Dokumente sind notwendig:
Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten des nächsten Verwandten
Standesdokumente (Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Scheidungsdekret)
Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
Evtl. Testament
Vormundschaftsdekrete
Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass
Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses
Dienstleistung
Art der Bestattung: Erd- bzw. Feuerbestattung, Alle Behördenwege, Verständigung des Totenbeschau-Arztes, Verständigung des Pfarramtes und der Sänger bzw. des Trauerredners, Gestaltung des Begräbnisses, Grabarbeiten - Deckel entfernen und wieder zurück legen, Öffentlicher Aushang der Parten in der jeweiligen Gemeinde (Gasthäuser, Kaufhäuser, Schautafeln, Etc.), Überführung ins In- und Ausland, Direktverrechnung mit Versicherung (Wiener Verein, ERGO etc.)